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   BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92   

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https://dejure.org/1992,6057
BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92 (https://dejure.org/1992,6057)
BAG, Entscheidung vom 01.09.1992 - 2 AZN 40/92 (https://dejure.org/1992,6057)
BAG, Entscheidung vom 01. September 1992 - 2 AZN 40/92 (https://dejure.org/1992,6057)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung eines in der angezogenen Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes zur Begründung einer Divergenz nicht aus (vgl. BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Zu Unrecht sieht die Beschwerde darin eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - (AP Nr. 45 zu § 611 BGB , Abhängigkeit) und dem Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - 2 AZR 445/90 - (nicht veröffentlicht), die wörtlich übereinstimmend die von ihr zitierten Ausführungen enthalten (aaO., zu 2 bzw. IV 1 der Gründe).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    b) Gleiches gilt für den Versuch der Beschwerde, eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/85 - (BAGE 18, 87 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB ) darzulegen.
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Deshalb ist dem angefochtenen Urteil jedenfalls nicht zwingend der Rechtssatz zu entnehmen, es komme nicht auf eine Gesamtwürdigung und nicht auf die im Wesentlichen freie oder fremdbestimmende Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen an (vgl. dazu auch BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 445/90

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes

    Auszug aus BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Zu Unrecht sieht die Beschwerde darin eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - (AP Nr. 45 zu § 611 BGB , Abhängigkeit) und dem Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - 2 AZR 445/90 - (nicht veröffentlicht), die wörtlich übereinstimmend die von ihr zitierten Ausführungen enthalten (aaO., zu 2 bzw. IV 1 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

    Dem steht der Selbständige gegenüber, der mit eigenem Kapitaleinsatz einen eigenen Apparat gegebenenfalls auch unter Einsatz von eigenen Mitarbeitern aufbaut und bei dem dem Risiko der nur erfolgsbezogenen Vergütung auch eine entsprechende unternehmerische Chance gegenübersteht (LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89 -, LAGE § 611 BGB , Arbeitnehmerbegriff, Nr. 24; bestätigt mit der starken Gewichtung des Merkmales Unternehmerrisiko/Unternehmerchance innerhalb der Gesamtschau der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Beschluss des BAG vom 01.09.1992 - 2 AZN 40/92 -, LAGE, § 611 BGB , Arbeitnehmerbegriff, Nr. 24 a, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung verworfen wurde.
  • ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95

    Feststellung des Arbeitnehmerstatus einer Person; Abgrenzung zwischen dem Status

    Dem steht der Selbständige gegenüber, der mit eigenem Kapitaleinsatz einen eigenen Apparat gegebenenfalls auch unter Einsatz von eigenen Mitarbeitern aufbaut und bei dem dem Risiko der nur erfolgsbezogenen Vergütung auch eine entsprechende unternehmerische Chance gegenübersteht (LAG Niedersachsen, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24; bestätigt mit der starken Gewichtung des Merkmals Unternehmerrisiko/Unternehmerchance innerhalb der Gesamtschau der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Beschluß des BAG, Urt. v. 1.9. 1992 - 2 AZN 40/92; LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24a, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung verworfen wurde. LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.2. 1995 - 3 Ta 202/93; LAG Köln, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 29).
  • LAG Niedersachsen, 23.01.1995 - 3 Ta 159/94

    Arbeitnehmer; Vorgründungsgesellschaft; Vorvertrag; Zuständigkeit der Gerichte

    Eine weisungsgebundene Tätigkeit ist somit bereits dann anzunehmen, wenn deren Organisation dem Arbeitgeber obliegt und sie objektiv der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes dient (vgl. LAG Niedersachsen LAGE§ 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24; BAG Beschluß vom 01.09.1992 - 2 AZN 40/92; aus der neueren Rechtsprechung: BAG Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 52; BAG Urteil vom 16.03.1994 - 5 AZR 447/92 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 53).
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